Angenommen, Sie leben in einem „normalen“ und intakten Familienverbund, z. B. Ehepartner + zwei erwachsene Kinder, so würden diese drei automatisch zu Ihren gesetzlichen Erben. Sind keine Streitigkeiten zu erwarten und die Erben sind mit der Abwicklung nicht überfordert, ist ein Testament und auch eine Testamentsvollstreckung eigentlich obsolet. Dies ist jedoch in der heutigen Zeit oft die Ausnahme.
Nach deutschem Recht ist es nicht vorgeschrieben, sein Testament vor einem Notar zu errichten. Werden alle gesetzlichen Vorgaben bei der eigenhändigen Niederschrift eingehalten, reicht ein handschriftliches Testament vollkommen aus. Dieses sollte aber bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen Tätigkeiten im Vorfeld des Testaments gerne. Die Ausgestaltung obliegt aber alleine Ihnen. Bei rechtlichen Fragen verweisen wir Sie gerne an einen sachkundigen Partner aus unserem Netzwerk.
Ein professioneller Testamentsvoll-strecker stellt immer und ausschließlich den Willen des Erblassers in den Vordergrund. Sind Dinge nicht klar geregelt, wählt er immer den Weg, der dem letzten Willen des Erblassers am nächsten gekommen wäre. Dabei bezieht er die Erben, soweit dies gesetzlich zulässig ist, in die Entscheidungen mit ein und steht diesen aktiv bei allen Aufgaben und Fragen zur Seite.
Gerade bei größeren Erbengemeinschaften kommt es immer wieder zu Diskussionen und Streit. Außerdem verzögert sich oft schon durch die geografische Entfernung die Abwicklung. Durch eine professionelle TV erfolgt die Abwicklung zielführender und schneller, da beim Testamentsvollstrecker alle Fäden zentral zusammen laufen.
Erben mit finanziellen Problemen (z. B. Überschuldung) müssen damit rechnen, dass zugriffsbereite Gläubiger nur auf eine entsprechende Erbschaft warten. Durch eine Testamentsvollstreckung kann man den Gläubigerzugriff verhindern. Der Testamentsvollstrecker ist ausschließlich an den Willen des Erblassers gebunden und muss keine Schulden der Erben tilgen.
Der Erfolg einer Testamentsabwicklung ist stark abhängig von der Person und der Erfahrung des Testamentsvollstreckers. Während der Durchführung von Testamentsvollstreckungen sieht man sich immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Es ist ein stetiger Lernprozess. Am wichtigsten ist und bleibt uns hier der enge, persönliche Kontakt mit den Erben, Pflichtteils-berechtigten und Vermächtnisnehmern.
Gerade in der Anfangsphase, also direkt nach dem Erbfall, sind umfangreiche Aufgaben zu erledigen. Unterlaufen dem Testamentsvollstrecker hier Fehler, wirken sich diese möglicherweise negativ auf den gesamten Nachlass aus. Daher müssen insbesondere diese anfänglichen Standardaufgaben professionell abgewickelt werden.
Der Testamentsvollstrecker haftet bei "schuldhafter Pflichtverletzung" für wirtschaftliche Schäden mit seinem gesamten Vermögen. Ebenso haftet er für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Steuern (z. B. Einkommensteuer des Erblassers, Erbschaftssteuern der Erben). Daher findet eine Verteilung des Nachlasses grundsätzlich erst nach der Begleichung aller offenen Steuerforderungen statt.
Der Testamentsvollstrecker hat kraft Gesetz sehr weitgehende Rechte. Er verwaltet den Nachlass nicht nur, sondern „nimmt ihn auch in Besitz“. Dies wird von den Erben manchmal als eine Art "Enteignung auf Zeit" empfunden. Sie vergessen hierbei, dass alle Maßnahmen gerade ihrem und dem Schutz des Nachlasses als Ganzes gelten.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers führt oft zu Diskussionen mit den Erben nach dem Motto: "Dafür hätte ich es auch selbst erledigen können". Hierbei werden die Komplexität und der Zeitaufwand, den das Amt mit sich bring, völlig unterschätzt. Die Vergütung berücksichtigt unter anderem, dass der Testamentsvollstrecker erheblich in seine spezifische Ausbildung investiert hat, für den Nachlass haftet und eine entsprechende Versicherung haben sollte. Wir bevorzugen in jedem Fall vorab eine entsprechende Vereinbarung mit den Erben.
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